Liegt eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung mit Schweregrade 3-5 gemäß den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) vor, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse bei Patienten, welche zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In seltenen Ausnahmefällen (wenn zusätzlich eine Kieferoperation erforderlich ist) wird auch eine Behandlung nach dem 18. Lebensjahr bezuschusst.
Die Krankenkasse übernimmt 80% der Behandlungskosten, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. Die verbleibenden 20% der Behandlungskosten werden dem Patienten vierteljährlich in Rechnung gestellt. Nach erfolgreichem Abschluss werden diese 20% von der Krankenkasse zurückerstattet. Darüber hinausgehende Leistungen muss der Patient selber tragen. Eine Beratung ist aber in jedem Falle für den Versicherten kostenlos.
Für privat versicherte Patienten gibt es keine Einschränkungen gemäß den Schweregraden.
Sie erhalten von uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.