FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Grundsätzlich wird Sie Ihr Hauszahnarzt auf einen sinnvollen Besuch beim Kieferorthopäden hinweisen.
 
Der normal übliche Behandlungsbeginn liegt bei 10 bis 12 Jahren, je nach dem Stand des Zahnwechsels.
 
Bei ausgeprägten Fehlstellungen kann aber auch ein früherer Behandlungsbeginn angezeigt sein. Deshalb ist es sinnvoll eine erste Untersuchung nach dem Wechsel der Schneidezähne durchführen zu lassen.
 
In seltenen Fällen kann auch eine ganz frühe Behandlung im Alter von 5-6 Jahren nötig sein. Sollte dies der Fall sein, wird Sie Ihr Hauszahnarzt sicher darauf hinweisen.
 
Erwachsene: Eine kieferorthopädische Behandlung ist in jedem Lebensalter möglich. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Der erste Termin ist ein Untersuchungs- und Beratungstermin. Zähne und Kiefer werden untersucht. Die Eltern und der Patient werden darüber aufgeklärt, ob eine Fehlstellung vorliegt und wann eine Behandlung  sinnvoll ist.
 
Wenn eine Behandlung gewünscht wird, wird ein Termin vereinbart zur Anfertigung von  kieferorthopädischen Planungsunterlagen (Fotos, Röntgenbilder, Abdrücke von den Zähnen). Nach deren Auswertung findet eine ausführliche Besprechung über die Behandlung statt.
Nach Eingliederung der Behandlungsapparatur muß der Patient alle vier bis acht Wochen zur Kontrolle kommen. Nach Beendigung der aktiven Behandlung reduzieren sich die Kontrollen auf vierteljährliche Abstände.
Die Dauer einer Behandlung ist sehr unterschiedlich und kann zwischen 6 Monaten und bis zu 4 Jahren dauern. In sehr schwierigen Einzelfällen auch noch länger.
Das Einsetzen einer Zahnspange, ob herausnehmbar oder fest, verursacht keine Schmerzen. Wenn Zähne bewegt werden sollen, muss man aber eine Kraft aufbringen.
 
Nach dem Einsetzen einer Klammer oder nach einer erneuten Aktivierung ist es normal, wenn man ein leichtes Druckgefühl oder eine Spannung an den Zähnen spürt. Dabei empfindet der eine nur ein Spannungsgefühl, der andere hat leichte Schmerzen, welche aber nach wenigen Tagen verschwinden.
 
Durch die Verwendung  von neuesten Materialien und neuester Technik können wir die Behandlung mit geringen Kräften durchführen und diese unangenehme Phase so kurz wie möglich halten.
Die halbjährlichen Kontrolluntersuchungen beim Hauszahnarzt sollten beibehalten werden.
Bei fachgerechter Behandlung verursacht die Spange keine Schäden. Allerdings ist die Zahnpflege mit einer festen Spange deutlich aufwendiger. Ist die Zahnpflege nicht ausreichend besteht die Gefahr von Karies, Flecken auf den Zähnen oder Zahnfleischentzündungen. Ursache ist nicht die Zahnspange, sondern die unzureichende Mundhygiene.
 
Ihr Hauszahnarzt und wir werden Sie in dieser Hinsicht aber gerne unterstützen.
Die Zähne bewegen sich zeitlebens. Deshalb ist es nach der aktiven Behandlung erforderlich, die Zähne an Ort und Stelle zu halten und dies für eine gewisse Zeit zu überwachen.
 
Ferner besteht die Möglichkeit der Eingliederung eines sogenannten Fix-Retainers. Mit diesem fest eingeklebten Haltedraht an der Rückseite der Schneidezähne besteht größtmögliche Sicherheit zur Stabilität des Ergebnisses.
Liegt eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung mit Schweregrade 3-5 gemäß den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) vor, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse bei Patienten, welche zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In seltenen Ausnahmefällen (wenn zusätzlich eine Kieferoperation erforderlich ist) wird auch eine Behandlung nach dem 18. Lebensjahr bezuschusst.
 
Die  Krankenkasse übernimmt 80% der Behandlungskosten, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. Die verbleibenden 20% der Behandlungskosten werden dem Patienten vierteljährlich in Rechnung gestellt. Nach erfolgreichem Abschluss werden diese 20% von der Krankenkasse zurückerstattet. Darüber hinausgehende Leistungen muss der Patient selber tragen. Eine Beratung ist aber in jedem Falle für den Versicherten kostenlos.
 
Für privat versicherte Patienten gibt es keine Einschränkungen gemäß den Schweregraden.
 
Sie erhalten von uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.


Selbstverständlich werden wir Ihnen alle weiteren Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne ausführlich beantworten.